1. André Rehn, Marktsteig 15, 08062 Zwickau ist Vermieter eines Wohnwagens vom Typ Dethleffs Camper Lifestyle mit Stellplatz auf dem Regenbogen Camp Göhren.

2. Der Mietgegenstand wird wahlweise tageweise (ab 3 Tage) oder wochenweise vermietet. Er kann zwischen 15:00 und 18:00 Uhr übernommen werden und ist spätestens bei Ende der Mietzeit bis 13:00 Uhr zu verlassen.

3. Die Platzruhe dauert von 13:00 – 15:00 Uhr sowie von 23:00 – 7:00 Uhr. Während dieser Zeit können keine Fahrzeuge das Camp befahren. Die Schranken sind ab 23:00 Uhr geschlossen und werden nur in Notfällen geöffnet.

4. Der Mietgegenstand ist ausgestattet mit Betten (nebst Bettzeug ohne Bettwäsche) für max. 4 Personen. Die Nutzung des Mietgegenstandes ist nur für die vertraglich vereinbarte Personenzahl gestattet. Der Mietwohnwagen ist ausgestattet mit Vorzelt, Kochherd, Mini-Backofen, Kühlschrank, Heizer, Kaffeemaschine, Wasser- und Eierkocher, Toaster, Fernseher mit SAT-Anlage, diverse Brett- und Kartenspiele, Campingmöbel, Grill, Geschirr und Besteck. Gewürze, Mehl und andere Zutaten sowie Grillkohle sind mitzubringen. Für Reparaturen ist ein Werkzeugkoffer vorhanden.

5. Die Schlüsselübergabe und Einweisung erfolgt durch einen Beauftragten des Vermieters vor Ort. Die erforderlichen Informationen erhält der Mieter rechtzeitig vor der Anreise. Bei Übergabe wird anhand der Ausstattungsliste der mängelfreie Zustand des Mietgegenstandes geprüft. Die Übergabeliste gibt verständlich den Zustand des Mietgegenstandes wieder.

6. Es ist nicht erlaubt, auf der Parzelle, auf der sich der Mietgegenstand befindet, Zelte oder Wohnwagen aufzustellen. PKW sind auf der angewiesenen Parkfläche zu parken.

7. Haustiere und Rauchen im Mietobjekt sind im Interesse des Allergie geschädigten Eigentümers und anderer Feriengäste nicht erwünscht.

8. Die Endreinigung des Mietobjekts wird durch den Mieter vorgenommen.

9. Alle Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser) sind mit Zahlung des Mietzinses beglichen.

10. Ein Zustandekommen des Mietvertrages ist garantiert, wenn die schriftliche Bestätigung des Vermieters beim Mieter eingeht.

11. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang, wird er den Vermieter diesbezüglich sofort unterrichten. Der Vermieter wird sich um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Mieters; mindestens wird eine Storniergebühr von Euro 80,00 fällig, auch dann, wenn ein Ersatzmieter gefunden wird. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter bei der Bekanntgabe
sechs Wochen vor Reiseantritt 30% des Mietpreises,
vier Wochen vor Reiseantritt 50% des Mietpreises,
zwei Wochen vor Reiseantritt den vollen Mietpreis.

Bei nur teilweiser Vermietung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich niedriger ist. Vorhandene versteckte Mängel an dem Mietgegenstand bzw. an dessen Ausstattung berechtigen den Mieter nicht, den Mietpreis zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus dem Mietverhältnis ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

12. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. das Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat.

13. Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart wurden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.

14. Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen unwirksam werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, eventuell unwirksame Bestandteile der Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten kommen.

Stand Januar 2015